In der Regel vereinbaren wir in unserem Angebot eine Mindestverrechnung. Diese müssen wir in jedem Fall berechnen.
Eine vorzeitige Beendigung einzelner Mitarbeiter ist in der Regel nicht möglich.
Ist im Angebot kein Stundensatz enthalten, so handelt es sich um einen Pauschalpreis. Diesen müssen wir mindestens berechnen.